Deutschland hat ein Grundgesetz (GG). Das Grundgesetz, das in Deutschland die rechtliche und politische Grundordnung festlegt, wurde am 23. Mai 1949 im Auftrag der drei westlichen Besatzungsmächte vom Parlamentarischen Rat in Bonn erarbeitet. Mit Ausnahme des Bayerischen Landtages (auf Empfehlung der Bayerischen Staatsregierung) wurde es in allen drei Westzonen angenommen. Bayern wollte zwar dem Grundgesetz nicht zustimmen, aber dennoch als Bundesland in die Bundesrepublik aufgenommen werden. Die Bayern fürchteten um ihre Unabhängigkeit und auch der massive Einfluss der Kirche machte sich bemerkbar, der vorliegende Gesetzesvorschlag sei zu wenig christlich. Da allerdings zwei Drittel der westdeutschen Länder zustimmten, spielte die Ablehnung Bayerns juristisch keine Rolle. Das Grundgesetz galt damit auch für Bayern. Der Tag der Unterzeichnung des Grundgesetzes gilt als Tag der Gründung der Bundesrepublik Deutschland.
#landgemacht: 70 Jahre Grundgesetz und BDL
Unser Landjugend-Dachverband, der Bund der Deutschen Landjugend (BDL), wird 70 Jahre – so wie unser Grundgesetz. In diesem Rahmen wollen wir in Oberfranken 70 Bäume pflanzen. Dazu soll an jedem Baum ein Artikel des Grundgesetzes auf einer entsprechenden Tafel veröffentlicht werden. Doch was beinhaltet das Grundgesetz eigentlich? Wie ist es entstanden? Betreffen uns Landjugendliche darin Paragraphen?
Was steht eigentlich im Grundgesetz?
Diesen Fragen ging Michael Kießling, Arbeitskreissprecher für Jugend-und Gesellschaftspolitik auf Bezirks- und Landesebene, in seinem Vortrag über das Grundgesetz anlässlich des Gruppenleitertreffens (GLT) nach. Und ja, es betreffen uns Paragraphen. Die ersten 19 Paragraphen, weil sie die unveränderlichen Grundrechte zur Sicherstellung unserer Demokratie enthalten. Und auch §72. Er sichert gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land zu. „Soll er zumindest“, so Kießling. Derzeit berät eine Kommission darüber, was gleichwertige Verhältnisse sind und wie sie hergestellt werden können. Als Landjugend werden wir die Beratungen und Ergebnisse im Auge behalten. Sebastian Schaller, Bundesvorsitzender des BDL, er war als Ehrengast zum GLT gekommen, informierte die Anwesenden, dass der Bundesvorstand in einer Facharbeitsgruppe dazu sitzt und deshalb nah dran sei. Der §91a zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes soll um eine dritte Säule, den ländlichen Raum erweitert werden. Auch hier sehen wir der Umsetzung gespannt entgegen.
BJR-Präsident Fack pflanzt ersten Baum
Den Auftakt der Baumpflanzaktion machte Matthias Fack, Präsident des Bayerischen Jugendringes am Samstag, den 9.3.2019 in seinem Heimatverband, im Pfadfinderzentrum des DPSG Diözesanverbandes Bamberg. Voller Begeisterung nahm er das Pflaumenbäumchen sowie die Tafel mit seinem gewünschten Grundgesetz-Artikel (Artikel 3 Absatz 3) in Empfang. „Wir dürfen uns nicht auf die Herkunft, den Glauben und das Geschlecht oder die politische Anschauung eines Menschen beschränken. Wir alle sind Menschen. Jeder ist einzigartig, egal wie er ist“, untermauerte Matthias Fack sein Baumeinsetzen. Er ist ein gutes Beispiel dafür, dass Worten (mündliche Zusage am Rande der BJR-Vollversammlung) auch Taten folgen, egal, wie die Gegebenheiten sich gestalten. Trotz aufgeweichtem Boden und schlammigen Schuhen setzte Matthias mit seinem Pflanzeinsatz ein Zeichen für unsere Grundwerte.
„Artikel 3 Absatz 3: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Zahlreiche prominente Baumpaten
Der BJR-Präsident ist einer der zahlreichen promineten Baumpaten, die der Landjugendverband für sein Werteprojekt gewonnen hat. Zu den Baumpaten zählt auch Manfred Nüssel, ehemaliger Landesvorsitzender der BJB. Über all die vielen Jahrzehnte und trotz seiner Tätigkeit als Präsident des Raiffeisen- und Genossenschaftsverbandes sowie als Aufsichtsratsvorsitzender der BayWa AG ist er der Landjugend treu geblieben. Er entschied sich für den Grundgesetzartikel 1 Abs.1 „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Gemeinsam mit den Bezirksvorsitzenden Chiara Hartmann und Max Raimund sowie AK I Sprecher Michael Kießling pflanzte er einen Weidenberger Spindling. Beim Weidenberger Spindling handelt es sich um eine alte regionale Zwetschgensorte, die früher in jedem Bauerngarten und auf jeder Streuobstwiese zu finden war. Mittlerweile ist der Spindling rar geworden. Während der Pflanzaktion betonte Nüssel die wichtige Verwandtschaft zwischen Landwirtschaftlichem Buchführungsdienst (LBD) und Jungbauernschaft, die es auch zukünftig zu pflegen gilt, selbst wenn sich die Zeiten ändern.
Artikel 1 Absatz1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Gemeinsame Wertevorstellungen stärken die HeimatWurzeln
Wir wollen mit der HeimatWurzel-Aktion den ländlichen Raum beleben, landgemachte, lebenswerte Regionen mit unserem Zusammenhalt und unseren Wertevorstellungen stärken. Die Geburtstage des Grundgesetzes und des BDL sind eine gute Möglichkeit anzupacken, Zukunftsfähigkeit und Wertevorstellungen zu fördern und Engagement für unsere Heimat sowie Traditionsverbundenheit zu leben. Die HeimatWurzel-Aktion ist damit ein bunter Stein im Mosaik der Landjugendaktionen im ganzen Bundesgebiet. Deutschlandweit werden vom 18.- 26.Mai rund 20.000 Jugendliche anpacken.