Herzlichen Glückwunsch an alle Gewählten!
Wir freuen uns mit euch und wünschen euch viel Erfolg und Spaß bei euren politischen Tätigkeiten. Vielen Dank für euer Engagement – super, dass so viele unserer Mitglieder auf kommunalpolitischer Ebene aktiv sind und der Landjugend und Landwirtschaft damit eine Stimme geben.
15. März – Wahltag in Bayern
„Ohne Wa(h)lbeteiligung ist alles doof“ – da „mitzumachen“ ist grundsätzlich einfach, doch die Kommunalwahl gilt nicht umsonst als die komplizierteste Bayerns. Alle sechs Jahre werden mehrere Gremien gewählt und zwar: Mitglieder des Gemeinderat/Stadtradt, Bürgermeister, Mitglieder des Kreistages sowie Landräte. Die einfachste Variante zu wählen, ist am Sonntag, den 15. März, mit seiner Wahlbenachrichtigung in’s zuständige Wahllokal zu gehen. Wo sich das Wahllokal befindet steht ebenfalls auf der Wahlbenachrichtigung.
Briefwahl – so geht’s
Auch in Bayern ist die Möglichkeit der Briefwahl sehr beliebt. Diese zu beantragen ist ganz einfach: In den kommenden Tagen (falls nicht schon geschehen) bekommt ihr per Post eine Wahlbenachrichtigung. Dieser ist auch ein Blatt angehängt, mit der ihr die Wahlunterlagen zur Briefwahl beantragen könnt. Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen dann bist spätestens 18:00 Uhr am Wahlsonntag (15. März) im Wahlamt ankommen. Solltet ihr eure Wahlzettel per Post schicken, dann werft die Unterlagen unbedingt rechtzeitig in den Briefkasten, dass alles pünktlich ankommt. Nach der genannten Frist kann eure Stimme sonst nicht mehr gewertet werden.
Wie fülle ich einen Wahlzettel richtig aus?
Die Wahl der (Ober-)bürgermeister und Landräte ist am einfachsten: Hier kann man jeweils einen Kandidaten ankreuzen. Sprich ihr habt 1 Stimme zu vergeben. Der Kandidat mit den meisten Stimmen gewinnt (mehr als die Hälfte, sprich über 50%). Wenn es mehrere Kandidaten gibt erreicht selten einer im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der Stimmen. Also kommt es zu einer Stichwahl zwischen den beiden besten Kandidaten. Diese wird zwei Wochen später angesetzt (in dem Fall am 29. März). Gewinnt auch dann kein Kandidat (mit mehr als der Hälfte der Stimmen), dann wird gelost.
Die Wahl der Abgeordneten zum Gemeinde- und Kreistag ist schon etwas komplizierter. Hier hat jeder Wähler so viele Stimmen wie es Sitze im jeweiligen Gremium zu besetzen gibt. Normalerweise treten verschiedene Parteien oder so genannte Wählergruppen als Liste an. Die einfachste Variante ist: Man kreuzt einfach eine Liste an und vergibt somit alle seine Stimmen an diese. Aber: Natürlich können auch alle Stimmen einzeln vergeben werden bzw. an Kandidaten mehrerer Listen. Ein Kandidat darf maximal 3 Stimmen erhalten (auch wenn er mehrfach auf der Liste stehen sollte). Bei der Auszählung werden dann alle Stimmen zusammengezählt und so entscheidet sich wie sich der Gemeinde- bzw. Kreistag zusammensetzt. Die Mandate bekommen die Kandidaten mit den besten Einzelergebnissen und so entsteht die Reihenfolge nach der die Sitze vergeben werden.
Der Wahlzettel muss unbedingt korrekt ausgefüllt werden, daher ist es wichtig sich vorab mit den Wahlmodalitäten zu beschäftigen. Was zu beachten ist, ist gewöhnlich auch nochmal in den Wahlunterlagen enthalten. Sollte der Zettel nicht korrekt ausgefüllt werden, gilt er als ungültig und deine Stimme ist „verloren“.
Was zu beachten ist erklärt die Süddeutsche in diesem Artikel gut.
Gut zu wissen!
Bei der Kommunalwahl gibt es keine 5% Hürde, sprich hier haben auch kleine Parteien oder oben erwähnte Wählergruppen gute Chancen in den Gemeinde- oder Kreistag einzuziehen. Die Wählergruppen sind in Bayern gar nicht so selten. Eine Wählergruppe ist eine Vereinigung, die zu Wahlen antritt, ohne den Status einer politischen Partei zu haben. Wählergruppen können beispielsweise aus Bürgerinitiativen bestehen oder auch einfach politisch Interessierte sein, die sich zusammenschließen ohne einer Partei beitreten zu wollen.
Und wer darf nun wählen? Wählerinnen und Wähler müssen mindestens 18 Jahre sein. Seit längerem wird – auch von der BJB – das Wahlrecht ab 16 Jahren auf kommunaler Ebene in Bayern gefordert. Umgesetzt wurde das bisher leider nicht. Des Weiteren brauchst du einen deutschen Pass oder musst Mitglied eines EU-Mitgliedsstaates sein. Und natürlich: Wo du wählen möchtest, musst du auch wohnen. Das bedeutet: Dein Hauptwohnsitz muss am Wahltag seit dem 15. Januar 2020 dort gemeldet sein (mindestens zwei Monate vor der Wahl). Ein Umzug kurz vor der Wahl macht es etwas komplizierter. Hier gilt der 09. Februar als Stichtag im Wählerverzeichnis.
Habt ihr noch Fragen oder wollt euch weiter einlesen? Schaut mal in die Links, da gibt es noch viel Wissenswertes rund um die Kommunalwahl 2020 in Bayern.
Egal für welche Partei du dich entscheidest: Geh wählen! 🙂
Weiterführende Links:
Bayerisches Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration
Süddeutsche: Kommunalwahl 2020 in Bayern – Überblick
Münchner Merkur: Kommunalwahl 2020 – Termin und alle Informationen
BR: FAQ zur Bayerischen Kommunalwahl
Augsburger Allgemeine: Wer darf wählen? Wahlberechtigte der Kommunalwahl 2020 in Bayern