Grundsätzlich ist Jugendarbeit möglich. Ein Schutz- und Hygienekonzept ist verpflichtend und die Teilnehmenden sind darüber zu informieren. Eine Vorlage findet ihr hier: BJB_Hygienekonzept_Update-07.09.2021
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toller Austausch mit Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber
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