Junglandwirte und junge Menschen vom Land sind nicht nur fleißig, sondern stecken auch voller Kreativität und Einfallsreichtum. Und genau das wollen wir zusammen mit Hofheld in einem Fotowettbewerb beweisen. Ab Herbst gibt es die zweite Runde des Wettbewerbs – schau ab September regelmäßig auf unsere Facebook-Seite und gewinne!
Zusammen mit Hofheld suchen wir echte Hofhelden! Ab Herbst gibt es wieder jede Woche zwei Begriffe, die Du darstellen sollst. Ob seriös, lustig, sexy oder mit Hilfsmitteln wie einem aufblasbaren Schwein – beweise, wie kreativ Landwirte und junge Menschen vom Land sind!
Die Begriffe mit dem jeweiligen Einsendeschluss verraten wir Dir jede Woche auf den Facebookseiten der Bayerischen Jungbauernschaft e.V. und von Hofheld.
Mach mit und gewinne!
Die Gewinner bekommen exklusiv eines der ersten Hofheld-T-Shirts, sowie einen Jungbauernkalender. Dieser wird im Oktober druckfrisch zu Dir nach Hause flattern. Ob Du die „Bayern Girls“- oder die „Men“-Edition haben möchtest, suchst Du Dir natürlich selbst aus.
So geht’s:
• Lasse Deiner Kreativität freien Lauf und stelle den gesuchten Begriff als Bild dar.
• Schicke Dein Foto bis Ende des jeweiligen Einsendeschlusses an hofheld@dlv.de
• Gebe in der Mail Deinen Namen, Dein Alter und Deine Adresse an. Ansonsten können wir Dir Deinen Gewinn nicht zuschicken 😉
• Schreibe in die Betreffzeile den Begriff, den Du dargestellt hast.
Aus den eingegangenen Mails wählt eine Jury aus Hofhelden und BJB-Mitgliedern die Gewinner. Wer gewonnen hat, erfahrt ihr jeweils eine Woche nach der Bekanntgabe des Begriffs auf Hofheld, sowie den Facebookseiten von der Bayerischen Jungbauernschaft e.V. und Hofheld.
Kleingedrucktes:
• Du bist mindestens 18 Jahre alt.
• Die Rechte des Bilds liegen bei Dir. Mit der Einsendung Deines Bilds gibst Du alle Rechte an dem Foto an Hofheld und die Bayerische Jungebauernschaft e.V. ab.
• Mit der Einsendung Deines Bild erklärst Du Dich damit einverstanden, dass die Bayerische Jungbauernschaft e.V. und Hofheld Dein Foto in Verbindung mit dem jeweiligen Begriff öffentlich verwenden darf.