Seit Mitte April wurde die Impfpriorität für in der Jugendarbeit Tätige (Hauptamt wie Ehrenamt) auf die Prioritätsstufe 3 gehoben.
Veröffentlichung des BJR dazu findest du in den FAQs.
Damit können sich in der BJB ehrenamtlich Tätige ab sofort impfen lassen.
Als Voraussetzung braucht es eine formlose Bestätigung über das ehrenamtliche Engagement in der Jugendarbeit.
Dieses Schreiben findest du unter diesem Link.
Du als Vorstand/Vorständin bzw. deine Vorständin bzw. dein Vorstand kann dir dieses Schreiben auf euren Briefpapier bzw. in eurem Landjugendesign austellen.
Der BJR weist jedoch noch auf Folgendes hin:
Die Träger, also die Ortsgruppe bzw. der Ring, sollten nur Personen schicken und ihnen die Tätigkeit bestätigen, welche auch wirklich tätig sind (z.B. einen Treff leiten oder in den Pfingst- oder Sommerferien als Betreuer:innen geplant sind).
Auch bei Rückfragen sollte man stets freundlich und verständnisvoll mit den Mitarbeiter:innen in den Impfzentren umgehen. Wegen den „Neiddebatten um Impferschleichung“ müssen diese die Berechtigung gewissenhaft prüfen.