Jugendarbeit mit 3G möglich!
JHVs und Mitgliederversammlungen dürfen durchgeführt werden, dann gilt 2G.
Hinweise und Empfehlungen für eure Landjugend- bzw. Ringarbeit findet ihr hier: BJB_Coronainfo_Update-22.02.2022
Wir verweisen dennoch auf: die Corona- Informationen des BJR bzw. auf die Lesefassung der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung